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Zürcher Energiegesetz – Effektiv und sozialverträglich

12. November 2021

Am 28. November 2021 stimmt die Zürcher Stimmbevölkerung über das angepasste Energiegesetz ab. Dieses zielt darauf ab, im Gebäudebereich einen effektiven Klimaschutz zu erreichen. Öl- und Gasheizungen sind im Kanton Zürich für rund 40% des CO2-Ausstosses verantwortlich, was diesen Bereich zum grössten Emittenten macht. Das Energiegesetz verlangt, dass Heizungen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, am Ende ihrer Lebensdauer durch ein erneuerbar betriebenes Heizsystem, ersetzt werden. Solche Systeme umfassen beispielsweise Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen oder Pellet-Heizungen. Auch Neubauten sollen in Zukunft mit solchen Energiesystemen und für den Eigenstromverbrauch mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.

Teure Investition, dafür geringere Betriebskosten

Die Mitte Volketswil nimmt die Bedenken ernst, die höheren Investitionskosten für eine klimafreundliche Heizung führe zu höheren Kosten für Hauseigentümer:innen und Mieter:innen. Während jedoch die initiale Investition für ein klimafreundliches Heizsystem höher ist, sind die Betriebskosten deutlich geringer. Für Hauseigentümer:innen ist dadurch eine erneuerbar betriebene Heizung über ihren gesamten Lebenszyklus günstiger, als eine Fossile. Auch Mieter:innen können von den geringeren Betriebskosten profitieren, da die Nebenkosten sinken. Zudem sieht das Energiegesetz weitere Förderbeiträge für klimafreundliche Energiesysteme vor, um die Investitionskosten für die Bevölkerung abzufedern.

Ausnahmeregelung wenn Investition zu teuer ist

Dennoch mag eine solche Investition nicht für alle Hauseigentümer:innen tragbar sein, auch wenn eine erneuerbar betriebene Heizung über ihre Lebensdauer günstiger sein mag. Es gilt zwangsläufig zu verhindern, dass Hauseigentümer:innen ihr Eigenheim verlassen müssen. Auch hierfür trifft das Energiegesetz jedoch Massnahmen. Wo Hauseigentümer:innen sich die Investition für ein erneuerbar betriebenes Heizsystem nicht leisten können oder die erwarteten Lebenszykluskosten einer klimafreundlichen Heizung diejenigen einer fossilen Heizung um mehr als 5% übersteigen, darf weiterhin eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden.

Vorlage zur Annahme empfohlen

Die Mitte Volketswil hat die möglichen Probleme eines solchen Gesetz erkannt. Sie sieht aber die getätigten Schritte, um die getroffenen Massnahmen für die breite Bevölkerung tragbar zu machen. Das Energiegesetz ist aus Sicht der Mitte Volketswil ein effektiver und sozialverträglicher Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels. Sie empfiehlt Ihnen daher, das Energiegesetz zur Annahme.

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